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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB vereinfachen Vertragsschließungen und Geschäftsabwicklungen und sollen sicherstellen, dass die gleichen Bedingungen für alle Vertragspartner*innen gelten.

Stand: 10.03.2025, PDF-Version

A. Allgemeine Bestimmungen

A.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Leistungen und Lieferungen zwischen Herrn Dipl.-Ing. Stefan Koch, Bankgasse 2, 82467 Garmisch-Partenkirchen, (nachfolgend „Mokorana“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

A.2. Diese AGB gelten auch für alle nachfolgenden zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu dem jeweiligen Kunden, auch soweit sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

A.3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dass Mokorana ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (per Briefpost, E-Mail oder Fax) zustimmt.

A.4. Mokorana erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne von §14 BGB und damit nicht gegenüber Privatpersonen.

B. Vertragsgegenstand

B.1. Mokorana ist ein Anbieter für Webdesign und Webentwicklung sowie Softwareentwicklung. Der konkrete Vertragsgegenstand und die entsprechenden Leistungspflichten der Parteien ergeben sich aus dem Angebot von Mokorana.

B.2. Die Angebote von Mokorana erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich. Mokorana behält sich das Recht vor, bei Unterbleiben einer Beauftragung durch den Auftraggeber für Angebote und Kostenvoranschläge ein angemessenes Entgelt zu verrechnen.

B.3. Soweit nicht ausdrücklich im Angebot von Mokorana einbezogen, sind Leistungen, die nicht unmittelbar von Mokorana erbracht werden, nicht Teil der vertraglich vereinbarten Vergütung, sondern sind vom Kunden gesondert zu zahlen. Hierzu zählen Rechteeinräumung von Inhalten Dritter (bspw. Plugins), Produktionskosten (Foto/Audio/Video), Übersetzungen, Domainregistrierungsgebühren, Hostinggebühren und sonstige vergleichbare Leistungen Dritter. Unvorhergesehene Reisekosten sind nur bis zu einer Höhe von 500 € ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden abrechnungsfähig. Kosten, die diesen Betrag überschreiten, werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden übernommen.

B.4. Seitens Mokorana bestehen keine Pflichten, editierbare Originaldaten herauszugeben. Dies erfolgt nur auf Wunsch des Kunden gegen eine gesondert zu vereinbarende Entgeltzahlung.

B.5. Mokorana ist berechtigt, seine Leistungen auch durch Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte erbringen zu lassen, ohne dass es eine entsprechende Pflicht gibt, den Kunden darüber zu informieren.

B.6. Der Vertragsgegenstand wird ausschließlich für die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen und gängigen Internetbrowser konfiguriert. Aktuell sind alle Browserversionen, deren Entwicklungsstand nicht älter als 2 Jahre ist. Zukünftige Browserversionen sind somit nicht von der Umsetzung erfasst. Gängig sind Internetbrowser wie Mozilla Firefox, Google Chrome, Apple Safari und Microsoft Edge.

B.7. Beinhaltet der Vertragsgegenstand die Verwendung von Fremdsoftware, kann Mokorana nicht zusichern, dass zukünftige Änderungen der Drittsoftware kompatibel zur erbrachten Leistung sind. Eine zukünftige Anpassung zur Wiederherstellung einer möglichen Kompatibilität ist damit nicht Gegenstand des Vertrages.

B.8. Der von Mokorana erbrachte Vertragsgegenstand darf vom Kunden nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Dieser ergibt sich aus dem Angebot von Mokorana.

B.9. Mokorana kann nach einer Besprechung mit dem Kunden ein Protokoll erstellen und zusenden. Das Protokoll wird verbindlich, wenn der Kunde nicht binnen 3 Werktagen schriftlich widerspricht.

C. Vertragsschluss

C.1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Mokorana kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in der letzten Version unterzeichnet und an Mokorana übermittelt (bspw. per E-Mail).

C.2. Mokorana wird dem Kunden den Auftrag schriftlich bestätigen oder den Auftrag durch Ausführung der Leistung annehmen.

D. Vergütung, Reisen und Rechnungsstellung

D.1. Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus (Pauschal- oder Stundenvergütung) richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung bzw. des bei Auftragserteilung gültigen Honorars. Angegebene Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreis).

D.2. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen behält sich Mokorana das Recht vor, bis zu 50% eines veranschlagten Vergütungsvolumens nach erfolgreicher Beauftragung als Anzahlung oder nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen als Teilzahlungen, in Rechnung zu stellen.

D.3. Im Übrigen rechnet Mokorana seine Leistungen sowie Reise-, Übernachtungskosten, Spesen und sonstige Auslagen dem Kunden gegenüber monatlich, quartalsweise, jährlich oder in der Enddabrechnung ab. Noch nicht vollständig erbrachte Leistungen werden hierbei entsprechend ihres Erfüllungsstadiums fakturiert.

D.4. Tatsächlich angefallene Reisezeiten sind zu 100 % als Leistungszeiten zu vergüten. Hierzu zählen die reine Fahrtzeit (z. B. Zug-, Flug- oder Autofahrt), jedoch keine Wartezeiten oder Reiseunterbrechungen aus Gründen, die nicht von Mokorana zu vertreten sind. Anfallende Reise- und Übernachtungskosten, Spesen sowie sonstige Auslagen von Mokorana werden separat erfasst und sind neben der Vergütung abzugelten.

D.5. Rechnungen werden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig.

D.6. Im Verzug befindliche Rechnungsbeträge sind vom Kunden mit 8 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschaden bleibt vorbehalten.

E. Vetragspflichten des Kunden

E.1. Der Kunde stellt Mokorana rechtzeitig alle erforderlichen Inhalte in digitaler Form zur Verfügung, die zur Erstellung der Leistung benötigt werden.

E.2. Mokorana ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte auf ihre Richtigkeit und mögliche Rechtsverstöße (bspw. Marken- und Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte) zu prüfen. Des Weiteren ist Mokorana für sämtliche Inhalte, die der Kunde im Rahmen des Vertrages und der Vertragsanbahnung bereitstellt, nicht verantwortlich. Mokorana übernimmt auch keine Garantie dafür, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte geeignet sind, den mit dem Vertragsgegenstand verfolgten Zweck zu erreichen.

E.3. Wird Mokorana in einem der in Absatz E.2. genannten Fällen von Dritten in Anspruch genommen, so hat der Kunde diesen von allen Haftungen freizustellen sowie sämtliche Schäden und Kosten einer Rechtsverteidigung zu erstatten.

E.4. Mokorana erstellt keine Datensicherung. Dem Kunden obliegt es alle seine Daten, Dateien und Softwareeinstellungen regelmäßig zu sichern, soweit nicht anderweitig vertraglich geregelt. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung sowie vor Wartungsarbeiten von Mokorana zu erfolgen. Die vom Kunden erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf dem Server zu speichern.

E.5. Mokorana erbringt keine Rechtsberatung. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Konformität des Vertragsgegenstandes (Inhalte, Grafiken, Logos, etc.) zu prüfen. Dies betrifft insbesondere auch die Absicherung aller datenschutzrechtlich relevanten Aspekte.

E.6. Sofern der Kunde zur Pflege/Einsicht seines Auftrags die entsprechenden Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet, diese streng vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer von ihm zu vertretenden unberechtigten Verwendung resultiert. Im Verdachtsfall hat der Kunde deshalb die Möglichkeit und die Pflicht, neue Zugangsdaten anzufordern.

F. Leistungserbringung

F.1. Mokorana entwickelt den Vertragsgegenstand in der Regel in drei Leistungsphasen (Konzeption, Umsetzung und Veröffentlichung) und legt gemeinsam mit dem Kunden sämtliche Leistungstermine grundsätzlich schriftlich und vor Beginn der Vertragsdurchführung fest.

F.2. In der Konzeptphase erarbeitet Mokorana unter Mitwirkung des Kunden eine Lösung für die zukünftige Struktur und Funktionalität des Vetragsgegenstandes.

F.3. Mokorana erstellt in der Umsetzungphase auf Basis des freigegebenen Konzepts einen gebrauchstauglichen Vertragsgegenstand, der die vereinbarten Funktionen erhält.

F.4. Mokorana wird den Vertragsgegenstand in Fertigstellungsphase an den Kunden zur Abnahme übertragen. Dies kann durch Heraufladen der Daten auf einen vom Kunden zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines Datenträgers oder auf ähnliche Weise erfolgen.

F.5. Lehnt der Kunde Konzept- oder Umsetzungsvorschläge in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als zweimal ab, so hat Mokorana das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Leistungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung verlangen.

F.6. Der Kunde ist sich bewusst, dass das Verstreichen von ihm zugesagter Termine bzw. Leistungszusagen zu Mehrkosten führen können und eine Verzögerung der Arbeit nicht in der Verwantwortung von Mokorana liegt.

G. Abnahme

G.1. Abnahmepflichtige Leistungen werden von Mokorana in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt bzw. zugänglich gemacht. Zugleich wird der Kunde aufgefordert eine schrifltiche Abnahme (per E-Mail oder in Textform) zu erklären. Erfolgt die Abnahme trotz Aufforderung und vertraglich erbrachter Leistungen nicht schriftlich innerhalb von 14 Kalendertagen seitens des Kunden und werden keine Einwände gegen die Abnahme schriftlich vorgebracht, so gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.

G.2. Im Rahmen des vereinbarten Auftrags hat Mokorana eine gestalterische und künstlerische Freiheit, soweit keine konkreten Kundenvorgaben vorliegen.

G.3. Soweit keine konkreten Kundenvorgaben vorliegen, hat Mokorana im Rahmen des vereinbarten Auftrags eine gestalterische und künstlerische Freiheit. Entspricht die erbrachte Arbeit mittlerer Art und Güte, darf die Abnahme nicht aus gestalterisch / künstlerischen Gründen verweigert werden.

G.4. Durch Nutzung der Vertragsleistung durch den Kunden gilt diese auch ohne Abnahmeerklärung als stillschweigend abgenommen.

G.5. Fordert der Kunde Mokorana auf, eine Leistung online zu schalten, dann sichert er zu, dass er zuvor die vollständige Arbeit einschließlich aller rechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekte überprüft hat. Mokorana übernimmt keine Haftung für etwaige rechtliche oder datenschutzrechtliche Verstöße, die aus der Veröffentlichung der Leistung resultieren.

H. Mehraufwand / Änderungswünsche

H.1. Sollte der Kunde nach Freigabe einer Leistungsphase oder Abnahme des Vetragsgegenstandes eine Änderung verlangen, so ist Mokorana zur Ausführung nicht mehr verpflichtet. Gleichwohl kann Mokorana diesem Wunsch nachkommen, wobei eine zusätzliche Vergütung für den Mehraufwand entsteht.

H.2. Vereinbarte Fertigstellungs- bzw. Veröffentlichungstermine verschieben sich dadurch um einen angemessenen Zeitraum.

I. Nutzungsrechte

I.1. Mokorana räumt dem Kunden das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Leistung ein. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist das Nutzungsrecht auf das Internet begrenzt.

I.2. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

I.3. An Unterlagen wie z.B. Zeichnungen, Grafiken, Aufnahmen, Daten, Entwürfen etc., die in Verbindung mit der Vertragsleistung hergestellt wurden erwirbt der Kunde keine Nutzungsrechte.

I.4. Mokorana verzichtet nicht auf das Recht der Namensnennung (§ 13 UrhG), soweit nicht anderweitig ausdrücklich mitgeteilt. Die Namensnennung erfolgt im Quelltext und dem Impressum einer Website.

I.5. Soweit Mokorana Open Source Software (OSS) zur Erstellung des Vertragsgegenstandes verwendet, gelten die Lizenzregelungen dieser Software. Urheberrechte entstehen nur soweit, wie es die jeweiligen Lizenzbedingungen zulassen. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, die jeweiligen Lizenzbedingungen einzuhalten.

J. Referenz

J.1. Mokorana darf den Kunden als Referenz nennen sowie die Vetragsbeziehungen und die dort erbrachten Leistungen zur Eigenwerbung nutzen. Dazu behält sich Mokorana vor das Unternehmenslogo / Corporate Identity sowie ggf. den Kunden als Case-Study auf der Webseite dazustellen. Der Kunde versichert, dass Mokorana bspw. auch Screenshots der umgesetzten Arbeit als Referenz verwenden darf. Der Kunde hat die Möglichkeit, einer Nutzung als Referenz schriftlich zu widersprechen. In diesem Fall wird Mokorana die Nennung und Darstellung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Widerspruchs entfernen.

K. Gewährleistung

K.1. Der Kunde ist sich bewusst, dass Software und Webseiten nach derzeitigem Stand der Technik nicht gänzlich frei von Mängeln zu erstellen sind. Für Mängel der erbrachten Leistung haftet Mokorana nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt zwölf (12) Monate.

K.2. Mängelrechte sind ausgeschlossen, soweit sie auf von dem Kunden bereitgestellten Materialien oder sonstigen Vorgaben des Kunden beruhen.

K.3. Verlangt der Kunde Nacherfüllung auf Grund eines mangelhaften Vertragsgegenstand kann Mokorana nach eigenener Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache liefern (Nachlieferung). Ein Recht des Kunden, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, besteht erst, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

K.4. Mokorana übernimmt in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an den von Mokorana erbrachten Leistungen vorngenommen hat oder Dritte hat durchführen lassen, keine Gewährleistung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass die Änderungen keinen Einfluss auf die Entstehung des Mangels haben. Sehr wohl jedoch, wenn dies die Beseitigung des mangels erschwert oder unmöglich macht.

K.5. Der Kunde wird Mokorana soweit erforderlich bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen.

L. Vertraulichkeit

L.1. Der Kunde verpflichtet sich, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Er verpflichtet sich weiterhin, die vertraulichen Informationen ausschließlich im Zusammenhang mit dem zu Mokorana bestehenden Vertragsverhältnis und insbesondere nicht zu Wettbewerbszwecken zu nutzen. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Entwürfen, Angeboten, Kalkulationen und Leistungen im Zusammenhang einer Geschäftsanbahnung.

L.2. Diese Verpflichtung zur Vertraulichtkeit gilt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren und besteht nach Beendigung des Vertrags fort.

L.3. Jeder schuldhafte Verstoß gegen die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 20.000 EUR nach sich. Weitergehende Ansprüche von Mokorana bleiben unberührt.

M. Datenschutz

M.1. Mokorana verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

M.2. Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet (Ausnahme: Daten im Zusammenhang mit der Auftragserstellung sowie der Abrechnung von Leistungen).

M.3. Der Kunde kann seine datenschutzrechtlichen Ansprüche (Auskunft, Löschung, etc.) in der Datenschutzerklärung von Mokorana im Internet einsehen.

N. Schlussbestimmungen

N.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ansprüchen aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien und Erfüllungsort ist der Sitz von Mokorana.

N.2. Für die von Mokorana auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

N.3. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit der Zustimmung von Mokorana an Dritte übertragen werden.